Bekanntmachung
Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Stegaurach
in der Dienstversammlung
am Samstag, 13.01.2018
um 19.00 Uhr
im Feuerwehrhaus Stegaurach
in Stegaurach, Hartlandener Str. 20 B
Einladung
An alle Feuerwehrdienst leistenden (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuerwehranwärter der FFW Stegaurach, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (= Wahlberechtigte).
Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge besucht hat bzw. nach der Wahl die Lehrgänge umgehend absolviert.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzetteln in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Stegaurach, 01.12..2017
Thilo Wagner
Erster Bürgermeister






