Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Stegaurach

Feuerwehr Stegaurach

Bekanntmachung 

Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Stegaurach

in der Dienstversammlung 

am         Samstag, 13.01.2018
um         19.00 Uhr
im          Feuerwehrhaus Stegaurach
in           Stegaurach, Hartlandener Str. 20 B

 

 

Einladung

An alle Feuerwehrdienst leistenden (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuer­wehranwärter der FFW Stegaurach, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (= Wahlberechtigte).

 Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Le­bensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebe­nen Lehrgänge besucht hat bzw. nach der Wahl die Lehrgänge umgehend absolviert.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzet­teln in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

 

Stegaurach, 01.12..2017

Thilo Wagner
Erster Bürgermeister

Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Stegaurach

Feuerwehr Stegaurach

Bekanntmachung 

Wahl des Kommandanten und Kommandanten-Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Stegaurach

in der Dienstversammlung 

am         Samstag, 13.01.2018
um         19.00 Uhr
im          Feuerwehrhaus Stegaurach
in           Stegaurach, Hartlandener Str. 20 B

 

 

Einladung

An alle Feuerwehrdienst leistenden (aktiven) Mitglieder, hauptberuflichen Kräfte und Feuer­wehranwärter der FFW Stegaurach, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (= Wahlberechtigte).

 Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant und Kommandanten-Stellvertreter aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann werden, wer nach Vollendung des 18. Le­bensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebe­nen Lehrgänge besucht hat bzw. nach der Wahl die Lehrgänge umgehend absolviert.

Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzet­teln in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.

 

Stegaurach, 01.12..2017

Thilo Wagner
Erster Bürgermeister